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Die Excel-Liste war beim Anlegen korrekt. Heute weiß niemand mehr, was sich geändert hat.

Eine Excel-Liste für KI-Systeme ist der richtige erste Schritt. Sie hat nur eine Eigenschaft, die man kennen sollte, bevor man sich auf sie verlässt: Sie funktioniert an Tag 1 und versagt an Tag 90.

Warum Excel der naheliegende Anfang ist

Mehrere Beratungshäuser empfehlen dem Mittelstand ausdrücklich den schlanken Weg: eine Tabelle mit Systemname, Zweck, Anbieter, verarbeiteten Datenarten, Risikoklasse und verantwortlicher Person. Aufwand: zwei bis vier Arbeitstage. Diese Empfehlung ist nicht falsch. Sie schafft in kurzer Zeit mehr Klarheit als jede Governance-Strategie, die nicht umgesetzt wird.

Wenn Sie heute noch keine Übersicht haben, ist eine Tabelle der richtige nächste Schritt — nicht eine Softwareentscheidung.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zu einem KI-Register?

Diese Frage steht am Anfang fast jedes Gesprächs, und sie wird in veröffentlichten Ratgebern häufig falsch beantwortet. Die genaue Antwort hat drei Teile — und der erste überrascht die meisten.

Eine allgemeine Registerpflicht besteht nicht

Artikel 49 der KI-Verordnung regelt die Registrierung in der EU-Datenbank. Erfasst sind Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III und Betreiber, die Behörden oder Einrichtungen der Union sind. Ein privates Unternehmen, das ein solches System lediglich einsetzt, ist dort nicht genannt. Wenn Ihnen jemand sagt, Sie müssten Ihre KI-Systeme bei einer Behörde registrieren, fragen Sie nach der Fundstelle.

Mehrere Pflichten sind ohne Register aber nicht erfüllbar

PflichtWen sie trifftWas sie verlangt
DORA Art. 28 Abs. 3FinanzunternehmenRegister aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen, mindestens jährlich einzureichen. Externe KI-Dienste sind IKT-Dienstleistungen.
DSGVO Art. 30die meisten UnternehmenVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten — und damit jedes KI-System, das personenbezogene Daten berührt.
NIS2wesentliche und wichtige EinrichtungenLieferketten- und Anlagenverwaltung einschließlich der genutzten IKT-Dienste.
KI-VO Art. 26 Abs. 6Betreiber von Hochrisiko-SystemenAufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle für mindestens sechs Monate.
KI-VO Art. 4jeden, der KI einsetztAusreichende KI-Kompetenz des Personals — ohne Kenntnis der eingesetzten Systeme nicht zielgerichtet herstellbar.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4, 26 und 49. Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), Artikel 28 Absatz 3. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 30. Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2). Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden auf den 2. Dezember 2027, nach Anhang I auf den 2. August 2028 verschoben. · Stand Oktober 2026

Übersicht der Registerpflichten nach Unternehmenstyp: Anbieter von Hochrisiko-KI und Behörden müssen sich in der EU-Datenbank registrieren, Finanzunternehmen führen das DORA-Informationsregister, bei personenbezogenen Daten gilt Art. 30 DSGVO, bei NIS2 die Lieferkettenverwaltung.
Welche Pflicht Sie trifft, hängt davon ab, wer Sie sind — nicht davon, wie viel KI Sie einsetzen. — auf schmalen Bildschirmen seitlich scrollbar.

Das Register ist also ein Werkzeug, keine Auflage

Das ist der nützlichere Ausgangspunkt. Sie führen es nicht, weil eine Verordnung es beim Namen nennt, sondern weil vier verschiedene Pflichten dieselbe Grundfrage stellen — was nutzen wir, wer ist verantwortlich, und was können wir zeigen? Diese Frage einmal zu beantworten ist günstiger als viermal.

Im Finanzsektor ist der Fall am konkretesten, weil dort ein datierter Termin daran hängt: das DORA-Informationsregister ist jährlich bis zum 31. März einzureichen.

Welche Felder ein KI-Register braucht

Bevor es um das Werkzeug geht, die Felder. Sechs Gruppen — und die rechte Spalte ist der Teil, den Vorlagen weglassen: ob eine Tabelle diese Gruppe überhaupt tragen kann.

Sechs Feldgruppen eines KI-Registers — Identität, Einsatz, Risiko, Verantwortung, Nachweise und Historie — jeweils mit der Angabe, ob eine Tabelle diese Gruppe tragen kann.
Die ersten vier Gruppen sind eine Fleißaufgabe. Die letzten zwei kann eine Tabelle strukturell nicht. — auf schmalen Bildschirmen seitlich scrollbar.

Was nach etwa drei Monaten passiert

Drei Stufen, wie eine Excel-Liste ihre Aussagekraft verliert: an Tag 1 vollständig und korrekt, an Tag 30 erste unbemerkte Abweichung, an Tag 90 mehrere konkurrierende Stände in verschiedenen Abteilungen.
Nicht die Tabelle wird schlechter — die Wirklichkeit bewegt sich weiter, während die Tabelle stehen bleibt. — auf schmalen Bildschirmen seitlich scrollbar.

Der Bruch kommt nicht plötzlich, sondern schleichend, und er hat drei typische Erscheinungsformen:

1. Die Liste veraltet, ohne dass es auffällt

KI-Werkzeuge werden nicht in Projekten eingeführt, sondern nebenbei: ein Abo hier, eine aktivierte Funktion im bestehenden System dort. Eine Tabelle hat keinen Mechanismus, der auf eine Änderung aufmerksam macht. Sie ist so aktuell wie ihr letzter Bearbeiter — und der weiß meist nicht, was in anderen Abteilungen passiert ist.

2. Es entstehen mehrere Wahrheiten

IT führt eine Liste, Datenschutz eine zweite, Compliance eine dritte. Alle drei sind plausibel, keine zwei sind identisch. Die Frage, welcher Stand gilt, ist dann nicht mehr beantwortbar, sondern verhandelbar — und das ist genau das Gegenteil dessen, was ein Nachweis leisten soll.

3. Die Historie fehlt — und darauf kommt es an

Das ist der strukturelle Punkt, nicht bloß ein Pflegeproblem. Eine Tabelle zeigt einen Zustand. Sie zeigt nicht, wie er entstanden ist. Wenn ein Prüfer fragt, welche Risikoeinordnung im März galt und wer sie vorgenommen hat, ist die Antwort in einer überschriebenen Zelle nicht enthalten. Sie ist verloren, und zwar unwiederbringlich.

Excel funktioniert an Tag 1 und versagt an Tag 90. Nicht weil das Werkzeug schlecht wäre — sondern weil eine Tabelle als Datentyp keine Vergangenheit kennt.

Wann eine Tabelle ausreicht — und wann nicht

SituationTabelle reicht
Erste Bestandsaufnahme, wenige Systeme, eine verantwortliche PersonJa
Interne Orientierung, keine externe NachweispflichtJa
Mehrere Abteilungen pflegen denselben BestandGrenzwertig
Ein Kunde verlangt im Lieferantenfragebogen einen NachweisNein
Nachweispflicht aus NIS2, DORA oder dem AI ActNein
Rückwirkender Beleg gegenüber Aufsicht oder GerichtNein

Die Trennlinie verläuft dort, wo ein Dritter das Ergebnis prüfen können muss. Solange die Liste nur Ihnen selbst dient, ist sie ausreichend. Sobald jemand anderes ihr vertrauen soll, fehlt ihr die entscheidende Eigenschaft: Sie kann nicht zeigen, dass sie nicht nachträglich verändert wurde.

Was an dieser Stelle anders sein muss

EigenschaftTabelleRegovioStand
Bestand erfassenJaRegister mit Typ, Lebenszyklus, Beziehungenheute verfügbar
Verantwortlichkeit dokumentierenAls TextfeldExplizite Rollenzuweisung je Assetheute verfügbar
ÄnderungshistorieNeinAppend-only Log mit Akteur, Zeitpunkt, Vorher/Nachherheute verfügbar
Nachträgliche Veränderung erkennbarNeinExport mit SHA-256-Manifest je Dateiheute verfügbar
Eine gemeinsame Datenbasis für mehrere RollenNeinMandantengetrennt auf Datenbankebeneheute verfügbar
Fertiges PDF-Dossier auf KnopfdruckNeinExport als Paket; PDF-Aufbereitung folgtauf der Roadmap — heute nicht enthalten

Der letzte Punkt gehört ausdrücklich dazu: Ein fertig gestaltetes Dossier auf Knopfdruck gibt es heute nicht. Der Audit-Export erzeugt ein reproduzierbares Paket, keine Hochglanzunterlage. Wir sagen das lieber vorher als in der Demo.

Wenn Sie gerade vor der konkreten Nachweisfrage stehen, ist der Weg vom Lieferantenfragebogen zum belastbaren Nachweis der passendere Einstieg.