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Müssen wir jetzt jeden KI-Text kennzeichnen?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Seitdem kursiert die Aussage, KI-erzeugte Inhalte seien ab sofort zu kennzeichnen. Für Betreiber ist der Artikel deutlich enger — und er enthält eine Ausnahme, die den häufigsten Fall im Mittelstand abdeckt.

Warum die verbreitete Darstellung in die Irre führt

Die Kurzfassung „ab August 2026 muss KI-erzeugter Inhalt gekennzeichnet werden" ist nicht falsch, aber sie unterschlägt, wen die Pflicht jeweils trifft. Artikel 50 ist entlang der Rollen gebaut, die die Verordnung durchgängig verwendet: Anbieter stellen ein System bereit, Betreiber setzen es ein. Die allermeisten Unternehmen im Mittelstand sind Betreiber.

Übersicht der Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung: welche Pflichten Anbieter treffen (Chatbots, maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte) und welche Betreiber (Emotionserkennung, Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse).
Die meisten Pflichten treffen den Anbieter, nicht Sie als Betreiber. Nur drei Zeilen betreffen die Betreiberseite. — auf schmalen Bildschirmen seitlich scrollbar.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50, anwendbar seit dem 2. August 2026. Die Zuordnung der Absätze zu Anbietern und Betreibern folgt dem Verordnungstext in der Fassung des Amtsblatts. · Stand Oktober 2026

Die Ausnahme, die den Alltag entscheidet

Der für den Mittelstand wichtigste Satz steht in Absatz 4 und betrifft Texte. Die Offenlegungspflicht greift dort, wo ein Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Und selbst dann entfällt sie, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

  1. Der Inhalt wurde einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen.
  2. Eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.
Wer einen KI-Entwurf liest, prüft, korrigiert und unter seinem Namen veröffentlicht, löst die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 nicht aus.

Das ist keine Hintertür, sondern der ausdrückliche Wortlaut. Es ist zugleich der Grund, warum die Aufregung um „Kennzeichnungspflicht ab August 2026" an der Praxis vieler Unternehmen vorbeigeht.

Entscheidungsweg in drei Stufen, ob ein mit KI erzeugter Text gekennzeichnet werden muss: Veröffentlichung zur Information der Öffentlichkeit, Angelegenheit von öffentlichem Interesse, und menschliche Überprüfung mit redaktionischer Verantwortung.
Drei Bedingungen müssen zusammentreffen. Fällt eine weg, besteht keine Offenlegungspflicht aus Artikel 50. — auf schmalen Bildschirmen seitlich scrollbar.

Wo die Pflicht dagegen wirklich greift

Deepfakes — ohne Ausnahme

Wer Bild-, Ton- oder Videomaterial einsetzt, das eine reale Person oder ein reales Ereignis täuschend echt nachbildet, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Die Erleichterung für redigierte Texte gilt hier nicht. Bei erkennbar künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken ist die Offenlegung auf eine geeignete Form beschränkt, die den Werkgenuss nicht beeinträchtigt.

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Wer ein solches System betreibt, muss die betroffenen Personen über den Betrieb informieren und die Daten nach den Vorgaben der DSGVO verarbeiten. Das ist für die meisten Mittelständler kein Thema — mit einer Einschränkung: Werkzeuge zur Auswertung von Kundengesprächen bewegen sich in diese Richtung, sobald sie Stimmung oder Gesprächsklima bewerten.

Was Sie praktisch tun sollten

  1. Rollen klären. Sind Sie bei dem fraglichen System Betreiber oder — etwa weil Sie es unter eigenem Namen weitergeben — Anbieter? Die Pflichten unterscheiden sich grundlegend.
  2. Veröffentlichte Texte durchgehen. Nur dort, wo zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird, stellt sich die Frage überhaupt.
  3. Die Überprüfung dokumentieren. Wenn Sie sich auf die Ausnahme stützen, muss nachvollziehbar sein, dass geprüft wurde und wer verantwortlich zeichnet. Genau das gehört in die KI-Richtlinie.
  4. Deepfake-Einsatz gesondert regeln. Er ist die einzige Konstellation ohne Erleichterung.

Falls Sie an dieser Stelle feststellen, dass Sie gar nicht wissen, welche Werkzeuge im Haus Inhalte erzeugen, ist Shadow AI sichtbar machen der Vorschritt. Und wenn die Frage aus einer Risikoeinstufung heraus kommt, führt die Zuordnung zu Anhang III weiter.

Was Regovio dazu beiträgt

Zur Abgrenzung: Regovio kennzeichnet keine Inhalte und erkennt keine KI-Texte. Was es abdeckt, ist die Vorfrage — welche Systeme überhaupt Inhalte erzeugen und wer dafür geradesteht.

AnforderungRegovioStand
Welche Systeme Inhalte erzeugenRegister mit Typ und Einsatzkontext je Assetheute verfügbar
Rolle je System festhaltenÜber die Bewertungsfelder abbildbar, aber keine eigene Rollenkennzeichnung Anbieter/Betreiberteilweise
Menschliche Überprüfung dokumentierenFeld der strukturierten Bewertung plus Rollenzuweisungheute verfügbar
Beleg, wer wann verantwortlich warAppend-only Audit-Log mit Akteur und Zeitpunktheute verfügbar
Inhalte markieren oder erkennenNicht enthalten und nicht geplantauf der Roadmap — heute nicht enthalten